• ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben,
• eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen,
• bis 7. September 2024, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen,
• ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden und anschließend das Rederecht ausüben; das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen, das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG sowie das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll des Notars einzulegen; sowie
• während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.
Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen.
Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.